Die Aufenthaltsbestimmungen in Argentinien sind ähnlich denen in allen anderen lateinamerikanischen Ländern. Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen braucht man lediglich einen Reisepass ( Personalausweis reicht nicht aus ! ). Dieser muss wie für alle Länder üblich noch sechs Monate gültig sein. Auch kann der visafreie Aufenthalt nach Ablauf der 90 Tage auf insgesamt sechs Monate verlängert werden.
Bei einem längeren oder geschäftlichen Aufenthalt ( Sprachreisen, auch für Bildungsurlaub, zählen nicht darunter ) sollte man sich vor Anreise mit dem argentinischen Konsulat wegen der Visabestimmungen in Verbindung setzen.
Alle diese Angaben gelten nur für deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige, alle anderen sollten sich genau bei der Botschaft informieren.
Da man in Argentinien erst mit 21 Jahren als Volljährig zählt, sollte man auch wenn man in Deutschland offiziell mit 18 Jahren die Volljährigkeit erreicht hat, bei einer Einreise einen Nachweis über die Volljährigkeit mit sich führen Die Einreise von Minderjährigen ist nämlich nur mit der Genehmigung beider Erziehungsberechtigter erlaubt.