Argentinien ist eine föderalistische Präsidialdemokratie mit neuer Verfassung von 1994. Das Staatsoberhaupt ist der Präsident, der alle vier Jahre gewählt wird. Er wird in zwei Wahlgängen direkt gewählt, wobei der Sieger mehr als 45 % der Stimmen erreichen muss. Die Amtszeit des Präsidenten beschränkt sich auf zwei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden, dieser kann jedoch nach Ablauf von vier Jahren wieder für das Amt des Präsidenten kandidieren.
Das Parlament besteht aus einem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Die Senatoren werden für neun Jahre von den Provinzen bestimmt, während die Abgeordneten für vier Jahre vom Volk gewählt werden. Auf 33.000 Einwohner kommt jeweils ein Abgeordneter und die Anzahl der Senatoren beläuft sich auf drei je Provinz, sowie drei auf die autonome Stadt Buenos Aires. Die Sitze im Parlament werden nach dem Mehrheitswahlrechtprinzip gewählt. Die Partei mit den meisten Stimmen erhält zwei Senatorensitze, einen Sitz erhält die Partei mit den zweitmeisten Stimmen.
Die wichtigste Partei Argentiniens ist die peronistische Partei PJ (Partido Justicialista), daneben existieren die UCR (Unión Cívica Radical), FrePaSo (Frente del País Solidario), sowie die sozialdemokratische Partei ARI und die liberal-konservative Partei Recrear.
Bei den Präsidentschaftswahlen vom 28. Oktober 2007 gelang es der Ehefrau des damals amtierenden Präsidenten, Nestor Kirchner, Cristina Fernández de Kirchner die Wahl mit deutlicher Mehrheit für sich zu entscheiden. Die Präsidentin will die Politik ihres Mannes beibehalten und setzt vor allem auf die vollständige Zurückzahlung von Altschulden zuzüglich Zinsen.